Medienpolitik – 2009
// Januar 30th, 2010 // No Comments » // Anträge, Inhalte, Kolumne, Offizielles
Antragsteller: Jusos Stuttgart
Empfänger: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Bundesvorstand, SPD-Landesvorstand über Juso-Landesausschuss
Antrag:
Die Medienpolitiker, insbesondere in der federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, mögen darauf dringen, dass bei der anstehenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages die für die Sicherung der Meinungsvielfalt im Medienbereich zuständige Kommission zur Er-mittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) im Vergleich zum Status Quo ge-stärkt wird, mindestens aber gleichgestellt bleibt. Die Aufnahme von Direktoren/Vertretern der Landesmedienanstalten als Mitglieder der KEK ist abzulehnen.
Begründung:
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wurde 1997 auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben geru-fen. Die KEK hat den Auftrag, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Mei-nungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zu prüfen und die entsprechenden Ent-scheidungen zu treffen. Zur bundeseinheitlichen Konzentrationskontrolle ist die KEK als Be-schlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten tätig.
Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren der Fusion von ProSiebenSat.1 und der Axel Springer AG hat sich die standortinteressengeleitete Prüfpraxis der Landesmedienan-stalten (LMAs) in besonderer Weise gezeigt. Ein den LMAs grundsätzlich nicht vorwerfbares Ausgerichtetsein am eigenen Medienstandort ist geeignet, fallweise die Entscheidungstendenz auch an anderen Aspekten als an denen der Sicherung der Meinungsvielfalt im Bundesgebiet zu orientieren. So warb schon kurz nach Antragstellung und vor Prüfung durch die KEK sowie das Bundeskartellamt der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Wolf-Dieter Ring, für die Fusion, da aus seiner Sicht keine medienrechtlichen Bedenken be-stünden.
Der nun vorgestellte Plan der Staatskanzleien, zu den bisherigen sechs unabhängigen Mitglie-dern der KEK sechs Vertreter der 14 Landesmedienanstalten in den Spruchkörper der KEK zu berufen sowie die KEK insgesamt der bisher unabhängigen und eigenen Geschäftsstelle zu berauben und sie stattdessen einer Landesmedienanstalt anzugliedern, ist ein enormer Eingriff in die Fähigkeit der KEK, die Meinungsvielfalt zu sichern. Auch die beabsichtigte Mehrwer-tigkeit der Stimme des Vorsitzenden der KEK bei Stimmengleichheit reicht nicht hin, die systemwidrige Spruchkörperbesetzung zu heilen; selbst dann nicht, wenn der Vorsitzende, wie vorgesehen, regelmäßig aus den Reihen der unabhängigen Mitglieder kommen soll.
Als Vorteile werden eine Verkürzung des Verfahrens und eine Stärkung der KEK genannt, da gegen den Spruch der KEK dann kein weiteres Verfahren eingeleitet werden können soll. Es trifft zwar zu, dass auch bisher schon gegen den Entscheidung der KEK die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDML) angerufen werden kann, die den Entscheid





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